| ||||
Öffentliche Fördermittel
Für Inhaber kleinerer und mittlerer Unternehmen oder für die Mitarbeiter in solchen Unternehmen besteht die Möglichkeit, öffentliche Fördermittel für eine Weiterbildung zu beantragen, die inhaltlich mit der Unternehmenstätigkeit in Zusammenhang steht.
Informationen darüber erhält man in der Regel bei Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern. Je nach Bundesland beraten auch andere Einrichtungen über diese Möglichkeit der Förderung, so in Nordrhein Westfalen z.B. viele Volkshochschulen.
Leider hat diese Fördermaßnahme in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Bezeichnungen, so dass sich jeder für sein eigenes Bundesland erkundigen muss.
Von zwei Bundesländern liegen uns nähere Angaben vor.
In Niedersachsen läuft diese Maßnahme unter der Bezeichnung „Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen IWiN",
www.iwin-niedersachsen.de
In Nordrhein Westfalen hat diese Maßnahme die Bezeichnung „Bildungsscheck“,
www.bildungsscheck.nrw.de
Nach oben



























